Seit dem 29.04.2022 gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Schutzverordnung.
Es sind alle bisherigen Auflagen und Einschränkungen weggefallen, jedoch empfiehlt die Landesregierung nach wie vor, sich und andere bestmöglich zu schützen, insbesondere an Orten, an denen es zu Kontakten mit vielen Menschen kommen kann.
In Gaststätten, bei Veranstaltungen oder generell in Betrieben und Einrichtungen kann im Rahmen des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht bzw. eine Testpflicht bzw. die Anwendung von 3G oder 2G bis hin zu 2Gplus vorgesehen werden.
Hygienemaßnahmen – Empfehlung
- Zutritt nur ohne Krankheitssymptome und sofern kein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegt nur mit aktuellem, Corona-negativen Test (48h PCR-Test / 24h Antigen-Test)*.
* Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. - Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude für alle ab sechs Jahren, außer im Unterrichtsraum.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu einer anderen Person sollte möglichst eingehalten werden.
- Regelmäßiges Lüften, insbesondere in Unterrichtsräumen.
- Benutzung der Hand-Desinfektionssprays oder Händewaschen vor und nach dem Unterricht.
- Die Kontaktdatenerfassung mittels QR-Codes der Corona-Warn-App ist für alle Besucher*innen, Kund*innen & Teilnehmer*innen freiwillig

Quelle:
Niedersächsische Corona-Verordnung (gültig seit dem 29.04.2022)
Wir wünschen unseren Schülerinnen & Schülern, den Lehrkräften und Mitarbeitenden weiterhin ein gesundes & erfolgreiches Musikschuljahr 2022.
VIELEN DANK FÜR IHRE und EURE UNTERSTÜTZUNG!
Ihre Musi-Kuss Musizierschule
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